Wir alle wissen, was ein korrekt durchgeführter und erholsamer
Urlaub für Sie bedeutet. Daher haben wir mit den unten aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine notwendige Voraussetzung
für klare rechtliche Regeln geschaffen. Bitte schenken Sie diesen
ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie
werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
Bitte beachten Sie auch unbedingt unsere
Bestimmungen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten,
die Sie für eine Anfrage / Buchung an uns weitergeben.
Die Reise- und Zahlungsbedingungen basieren auf den vom Deutschen
ReiseVerband (DRV) ausgearbeiteten Allgemeinen Reisebedingungen
für Reiseverträge, und sind somit mit Verbraucherschutzverbänden
abgestimmt und vom Bundeskartellamt geprüft worden.
Die folgenden AGB gelten für alle Produkte von MMV Reisen. Bei
verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils
gültigen Online-Katalog.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei
jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Buchungsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1.
Mit Ausfüllen der Informationsfelder im unverbindlichen Anfrageformular
beauftragen Sie uns zu klären, ob die von Ihnen ausgesuchte
Reise im gewünschten Zeitraum noch verfügbar ist. Ihre Anfrage
wird von uns umgehend bearbeitet und Ihnen geht sobald als möglich
eine Antwort zu.
Für den Abschluss des Reisevertrages (auf der Grundlage
unseres Online-Katalogs) für die von Ihnen gewünschte
Reiseleistung benötigen wir Ihren schriftlichen Auftrag
(per Email oder Fax).
Der Reisevertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung durch
uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner
besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung
der Reisebestätigung/Rechnung. Dies kann auch in elektronischer
Form erfolgen (z.B. per Email). Die Anmeldung erfolgt durch
Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine ausdrücklich
hervorgehobene Verpflichtung durch gesonderte Unterschrift übernommen
haben.
1.2.
Liegen Ihnen unsere AGB bei telefonischer Anmeldung nicht vor,
übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Bei kurzfristigen
Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, muss Ihr Widerspruch unverzüglich
erfolgen, ansonsten ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie
uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente
nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt
behandeln.
1.6.
Orts-, Hotel- und Schiffprospekte, die nicht durch uns herausgegeben
werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht unsererseits gemacht wurden.
2. Bezahlung
2.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651
K Abs. 3 BGB erfolgen.
2.2.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle Euro
aufgerundet, mindestens jedoch EUR 25,- pro Person) des Gesamtpreises
der Rechnung. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung
6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.
Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen
Buchungsnummer zu erfolgen.
Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren
erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den
gleichen Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung
mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie davon bei der
Buchung Gebrauch machen, gilt die gleiche Vorgehensweise, in
jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein
übergeben oder übersendet, denn Ihre auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k Abs.
3 BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit
der Reisebestätigung/Rechnung übersendet, dies kann
auch in elektronischer Form erfolgen (z.B. per Email).
2.3.
Wenn die Anzahlung und/oder die Restzahlung des Reisepreises
nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies nach Mahnung
und Fristsetzung zur Auflösung des Reisevertrages und zur
Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren. Ohne vollständige Zahlung
des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
2.4.
Bei der Überweisung eventuell anfallende Bankspesen werden durch
Sie getragen.
3. Leistungen, Preise
3.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog und den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Online-Katalog
enthaltenen Angaben sind für uns grundsätzlich bindend, da Sie
Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben
zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert
werden.
3.2.
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3.
Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin
angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen,
sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung
zu stellen.
3.4.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die Ihnen
zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch
auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
3.5.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person
für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern oder für den gebuchten
Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines
Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht
möglich.
3.6.
Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind
im Regelfall dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen
ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon sind Ihre mitreisende
Kinder und deren Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang
der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung
im Online-Katalog.
Wir sind berechtigt, gegebenenfalls das Alter der gebuchten
Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht
mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben sind wir berechtigt,
den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von EUR 25,- nachträglich zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer
Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
3.7.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig
an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich,
wenn Ihr Zimmer oder Ihre Ferienwohneinheit nicht belegt ist.
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis
des Verlängerungszeitraums in unserem Online-Katalog. Die Kosten
für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
3.8.
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch
nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich,
wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
Wir sind berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten Betrages
als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt
Ihnen unbenommen.
3.9. Flugbeförderung
Für unsere Flüge wählen wir zuverlässige Charterfluggesellschaften
aus. Unsere Flüge sind überwiegend Non-Stop-Flüge. Bei Direktflügen
behalten wir uns Zwischenlandungen aus flug- oder programmtechnischen
Gründen vor. Flüge mit Linienfluggesellschaften erfolgen in
deren Economy- bzw. Touristenklasse. Wird eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen,
sofern wir in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen
ausdrücklich darauf hinweisen. Die Beförderung erfolgt nach
den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
3.10. Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese
als unverbindlich bezeichnet werden. Wir bemühen uns, Ihrem
Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Online-Katalog ausgeschrieben
sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht
berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von uns über den Online-Katalog
hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.
3.11. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der
Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog
nicht anderes erwähnt, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus darf nur von der im Katalog
angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten maximalen
Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme
von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen der
Online-Katalog dies ausdrücklich zulässt und durch uns ausdrücklich
genehmigt wurde.
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Sie verpflichten
sich, die Wohneinheit nebst Inventar und eventuellen Gemeinschaftseinrichtungen
pfleglich zu behandeln. Sie sind außerdem verpflichtet, den
während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden
Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution)
als Sicherheit für eventuelle Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung
oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar
bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand besenrein
zurückgegeben worden sind.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
4.2.
Wir werden Sie über wesentliche Leistungsabweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon
in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind nicht zulässig.
Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten.
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1.
Sie können natürlich jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer
erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung
von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt
schriftlich oder per Email zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an (mit Ausnahme der unter Ziffer 8. geregelten Fällen
höherer Gewalt), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
von uns berücksichtigt.
5.2.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine
oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der
Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren
sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen
Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet,
oder wenn die Reise wegen nicht durch uns zu vertretenden Fehlens
der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,
nicht angetreten wird.
5.3.
Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Reisepreis.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir
im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer
bzw. je gebuchter Wohneinheit fordern müssen, wie folgt:
- Rücktrittsgebühren bei Pauschalreisen mit Charterflügen
sowie Charterflügen aus unserem Nur-Flug-Programm sowie
allen Programmen mit Eigenanreise und Reisebausteinen (Hotels,
Rundreisen etc., ausgenommen Mietwagen)
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab 48 Stunden vor Reiseantritts oder Nichtantritts
der Reise 95%
- pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens
jedoch EUR 25,-
- Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen / Appartements
/ Herrenhäuser
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 44. bis 21. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 20. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritts
der Reise 95%
- pro Wohnungseinheit; mindestens jedoch DM EUR 25,-
- Rücktrittsgebühren bei Mietwagenbuchungen
- bei Rücktritt von der Buchung in jedem Fall EUR
25,- pro Buchung
- Rücktrittsgebühren bei Urlaubspaketen (Kombination
mehrerer Einzelleistungen)
- diese werden gesondert festgelegt und mitgeteilt
- in jedem Fall EUR 25,- pro Buchung
5.4.
Abweichende Rücktrittsbedingungen bei Unterbringung in folgenden
Hotels / Ferienwohnungen unabhängig von der Reiseart:
- Apartmentanlage Capriccioli und Hotel/ Apartmentanlage
Lu Nibareddu
- Segelcharter
Abweichende Rücktrittsbedingungen sind im Preisteil bei den
einzelnen Angeboten erläutert.
5.5.
Ein Anspruch Ihrerseits auf Änderungen nach Vertragsabschluss
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage
vor Reiseantritt EUR 25,- je Person. Spätere Änderungen
sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten
Reise möglich.
5.6.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von EUR 25,- je Person zu verlangen.
Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt
Ihnen unbenommen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und er als
Gesamtschuldner uns gegenüber für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstandenen Kosten. Wir können dem
Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese
den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.7.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis
zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer
anderweitig unterzubringen.
5.8.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Reisepreis berechnen
müssen.
6. Reise-Versicherungen
6.1.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Nicht
angetretene, abgebrochene oder später beendete Reisen können
zu erheblichen Kosten zu Lasten des Reisenden führen.
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir für EU-Gäste
das Paket "RundumSorglos eSchutz" inklusive Reiserücktrittskosten-Versicherung,
Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe und Reisegepäckk-Versicherung
sowie für unsere Schweizer Gäste das Versicherungspaket
der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag
mit der Europäische
Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München
sowie mit der ELVIA
Reiseversicherungs-Gesellschaft, Hertistrasse 2, CH-8304
Wallisellen, abgeschlossen.
Informieren Sie sich bitte näher über unsere Website.
Sie können diese sehr einfach auf unserem Site abschließen:
www.ferien-in-sardinien.com, im
Hauptmenü auf der linken Seite finden Sie den Menüpunkt
Reiseschutz.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische
Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München
bzw. die Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft, Hertistrasse
2, CH-8304 Wallisellen unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Bitte
beachten Sie, dass entsprechende Versicherungsverträge
erst mit Zahlung der Prämie wirksam werden.
6.2.
Informationen über den eingeschlossenen Versicherungsschutz
bei Mietwagen-Buchungen finden Sie ebenfalls im Online-Katalog.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1.
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet
einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig stören
oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle
Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie
selbst. Wir lassen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich
eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2.
Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
- in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl
beziffert wird sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis
zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben
hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten
Reiseantritt Ihnen gegenüber zu erklären. Wir informieren
Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend
zurück.
8. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
8.1.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen
oder Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir
zahlen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können
jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern,
falls dies vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen
Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
9. Haftung
9.1.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.);
- die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 4.3. vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen;
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.2.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen,
worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung
ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser
Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und
die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10. Gewährleistung
10.1.
Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig
hohen Aufwand erfordert.
10.2.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend
machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und
Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben
(siehe Punkt 12).
10.3.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe,
so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Das selbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem und erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
ist.
Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie von Interesse waren.
10.4.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird
oder
- soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
11.2.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
(oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften), die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.3.
Die deliktische Haftung unsererseits für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils pro Kunde und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.4.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
unsererseits sind.
Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung
des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
wenn und insoweit für einen Schaden Ihrerseits die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
unsererseits ursächlich geworden ist.
11.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten
müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte
und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns
ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer
Unfallversicherung.
12. Mitwirkungspflicht
12.1.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere
haben Sie uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt
wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort
und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, welche die Beförderung
durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel
Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen
oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir
keine Haftung.
12.2.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei
Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/
Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen
angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Falls hierauf
eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel
der MMV-Reiseleitung in Cagliari zu melden.
Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt unsere MMV-Reiseleitung in
Cagliari oder die zuständige örtliche Agentur zusammen
mit dem Reisenden dessen Beanstandungen auf. Unterlassen Sie
es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist Ihr Minderungsrecht
ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
12.3.
Der örtliche Ansprechpartner ist nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen, sondern ausschließlich die
MMV-Reiseleitung in Cagliari.
12.4.
Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen
(z.B. Flugschein, Hotelgutschein, etc.) nicht innerhalb der
von uns mitgeteilten Frist erhalten.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung,
Abtretung
13.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung
der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend
zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche
nur dann geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist
ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese
sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen
bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
13.2.
Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß
§§651 c bis 651f BGB in einem Jahr, beginnend mit
dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist
die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
13.3.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.
14. Informationspflicht über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
14.1.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
verpflichtet uns, Ihnen über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie umgehend informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel
informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie
möglich über den Wechsel informiert werden.
Die so genannte Black List der Fluggesellschaften wird in den
nächsten Monaten veröffentlicht.
15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
15.1.
Sardinien als italienische Region ist für
einen unbegrenzten Aufenthalt für Staatsangehörige
von Ländern der Europäischen Gemeinschaft visumfrei,
ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist ausreichend.
Für Schweizer ist Sardinien visumfrei für einen Aufenthalt
von 90 Tagen mit gültigem Reisepass. Seit 2002 ist auch
ein gültiger Personalausweis ausreichend. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder
falsch informiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in Ihrer Person oder in der Person eventueller
Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit,
etc) vorliegen.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
15.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
15.3.
Zur Zeit gelten bei der Mitnahme von Hunden folgende Vorschriften:
Ein Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend.
Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz
bei Impfung mindestens 20 Tage vor Einreise. Das Gesundheitszeugnis
hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind
mitzuführen.
16. Rechtswahl
16.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
17.1.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
18. Gerichtsstand
18.1.
Sie können nur an unserem Sitz (Maintal) gerichtlich
gegen uns vorgehen.
18.2.
Für Klagen unsererseits gegen Sie als Reisenden ist Ihr Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die nach Abschluss der Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser
Sitz maßgebend.
18.3.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu
Gunsten Ihrerseits ergibt, oder
- wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem Sie
angehören, für Sie günstiger sind als die
nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
19. Allgemeine Bestimmungen
19.1.
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Online-Prospekte entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung.
19.2.
Für Schreib- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
19.3.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine
ihre Gültigkeit.
Aktualisiert am 02.01.07
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